Suche öffnen

Entscheid über Abschlussprüfungen für tiermedizinische Praxisassistentinnen und -assistenten 2020

Gestützt auf die Verordnung des Bundesrates vom 16. April 2020 über die Durchführung von Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung 2020 im Zusammenhang mit dem Coronavirus, musste sich die OdA TPA für eine von drei Varianten für die Überprüfung der praktischen Fähigkeiten der TPA Lernenden entscheiden.

Im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse findet keine Abschlussprüfung statt. Die Qualifikationsbereiche praktische Arbeit, sowie Labor- und Röntgenkenntnisse müssen schweizweit einheitlich geprüft werden. Zudem müssen die vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Schutzmassnahmen eingehalten werden können.

Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen und Richtlinien hat der Vorstand der OdA TPA die Variante 3B eingereicht, das heisst es finden keine praktischen Arbeiten statt. Das SBFI hat diesen Antrag nun genehmigt. Die Verantwortlichen im Lehrbetrieb (Berufsbildner/in, Praxisbildner/in) beurteilen aufgrund der obligatorischen Bildungsberichte und der Entwicklung während der Ausbildungszeit die betrieblichen Kompetenzen und Leistungen der Lernenden in Bezug auf deren Arbeitsmarktfähigkeit. Dafür wird ein national einheitliches Beurteilungsraster benutzt. Bis zum 17. Mai erhalten die Lehrbetriebe das Bewertungsraster als E-Mail Anhang mit allen nötigen Anleitungen und Fristen zur Einreichung. Zur Qualitätssicherung der Rückmeldung aus den Lehrbetrieben wird durch die kantonalen Berufsbildungsämter ein Controlling durchgeführt. Bei auffälligen Bewertungen durch die Lehrbetriebe nehmen die Prüfungsorganisationen mit den Verantwortlichen vor Ort Rücksprache.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier:

 

Die OdA weiss, dass schon seit einigen Tagen Informationen über den Ablauf der Abschlussprüfungen zirkulieren, was wegen der Vielzahl an Beteiligten wie Berufsschulen, Prüfungsexperten und vielen mehr nicht zu vermeiden war. Die OdA kann allerdings erst offiziell kommunizieren, wenn Anträge definitiv genehmigt sind und schriftlich vorliegen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die OdA TPA (sekretariat(at)odatpa.ch) oder an Ihre Ansprechperson beim kantonalen Berufsbildungsamt.