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«Vereinbarkeit von Beruf und Familie – eine Herausforderung für alle Beteiligten.»

Beruf und Familie

Herausforderung Beruf und Familie

Die Vereinbarkeit von Beruf und Famile führt im tierärztlichen Berufsalltag immer wieder zu Herausforderungen. Das fängt bereits beim Schutz während der Schwangerschaft an und zieht sich durch alle Phasen des Berufs- und Familienlebens weiter. Die GST bietet Unterstützung sowohl für die Arbeitgeberschaft, für Selbständige wie auch für Angestellte.

Die Veterinärbranche sieht sich den gleichen Herausforderungen gegenüber gestellt wie viele andere Branchen auch: Gute Fachkräfte zu finden, wird zunehmend schwieriger. Damit Tierärztinnen und Tierärzte sowie TPA im Beruf bleiben, spielen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle; von den Anstellungsbedingungen über die Entwicklungsmöglichkeiten bis hin zum persönlichen Verhältnis mit dem Team und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. Aber auch die Möglichkeit, den Beruf mit einer Familie verbinden zu können, ist entscheidend.

Die Vereinbarkeit ist meist mit Herausforderungen verbunden, welche aber zum grossen Teil überwunden werden können.

Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen stehen den VSTPA-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung:
 

  • Arbeitsdossier «Schwangerschaft und Mutterschaft im Veterinärbereich» mit allen rechtlichen Grundlagen und vielen praktischen Empfehlungen für alle Phasen der Schwangerschaft und den Wiedereinstieg in den Beruf.
  • Branchen-Risikobeurteilung mit den wichtigsten Tätigkeiten im Veterinärbereich (inkl. fachliche Erläuterungen). Die Branchen-Risikobeurteilung wurde von den Fachsektionen der GST zusammen mit diversen Expertinnen und Experten für Zoonosen, Chemikalien, Anästhesie und Arbeitsmedizin erarbeitet.
  • Bevorzugte Konditionen für Ausschreibungen von (Temporär-)Stellen.
  • Diverse Hilfsmittel wie Ratgeber für Unternehmen und Eltern, Checklisten für den Wiedereinstieg, Vorlagen für Mitarbeitergespräche oder eine Übersicht über kantonale Kinderbetreuungsangebote.
  • Kurse zum Thema Mutterschutz zu bevorzugten Konditionen.
  • Rechtsberatung für alle Mitglieder bei individuellen Anfragen.

Nicht-Mitglieder können das Arbeitsdossier und die Branchen Risikobeurteilung für CHF 150.00 erwerben. Individuelle Rechtsberatung steht ebenfalls gegen Gebühr zur Verfügung.

Kontakt
Telefon: 031 307 35 35
schwanger-mutterschaft@STOP-SPAM.gstsvs.ch

Viele der Dienstleistungen wurden von 2019–2022 in zwei Projekten für den Mutterschutz erarbeitet. Finanziell unterstützt wurde das Projekt durch das Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Mann und Frau (EBG).

Katze

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Die Vereinigung der Schweizerischen Tiermedizinischen Praxisassistentinnen VSTPA vertritt die Interessen der TPA in der Schweiz.

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Mutterschutz aus rechtlicher Sicht

Das Gesetz sieht bezüglich schwangeren Frauen und stillenden Müttern eine Reihe besonderer Schutzbestimmungen vor, vom Kündigungsschutz bis hin zu besonderen Regelungen für Stillzeiten. Auch zur Arbeitssicherheit bestehen gesetzliche Vorgaben: Eine schwangere Frau oder stillende Mutter ist so zu beschäftigen, dass weder ihre Gesundheit noch die des Kindes beeinträchtigt werden. Enstprechend sind auch die Arbeitsbedingungen zu gestalten.

Um diesen Schutz zu gewährleisten, müssen Betriebe mit besonderen Gefährdungen – worunter tierärztliche Betriebe fallen – eine Risikobeurteilung durch eine fachlich kompetente Person (Arbeitsmedizinerin/-hygieniker) vornehmen. Ziel der Risikobeurteilung ist es, beschwerliche oder gefährliche Arbeiten zu vermeiden oder zu minimieren, welche nachweislich eine potenzielle Ursache für Fehl- und Mangelgeburten sowie permanente Gesundheitsschäden darstellen. Aus diesem Grund sind die Risikobeurteilungen rechtlich zwingend. Verweigern Arbeitgebende die Risikobeurteilung, kann ein Beschäftigungsverbot unter Lohnfortzahlung ausgesprochen werden. Auch machen sich Arbeitgebende strafbar.