Die unverbindliche Minimallohnempfehlung wird im Vergleich zum Vorjahr um 2,0% erhöht. Die Jahreslöhne gelten für eine im Jahresdurchschnitt berechnete Arbeitszeit von 43 Stunden pro Woche und einem Ferienguthaben von 5 Wochen pro Jahr. Bei den Lernenden TPA wird eine Erhöhung des Minimallohnes pro Monat um CHF 20.00 im ersten, CHF 25.00 im zweiten und CHF 30.00 im dritten Lehrjahr empfohlen.
Die Lohnempfehlungen für die Assistenztierärztinnen und -tierärzte, TPA sowie Lernende TPA werden von der Arbeitsgruppe Lohnempfehlungen der GST erarbeitet. Um die Lohnempfehlungen zu bestimmen, stehen einerseits die Jahresteuerung (LIK) und andererseits der Lohnindex als quantitative Grössen zur Verfügung. Weiter ist die brancheninterne Entwicklung zu berücksichtigen. Gemäss GST-Statuten (Art.24 lit. f) genehmigt die Präsidentenkonferenz jeweils im Herbst die Lohnempfehlungen für das Folgejahr.