Die Lohnempfehlungen für die Assistenztierärztinnen und -tierärzte, TPA sowie Lernende TPA werden von der Arbeitsgruppe Lohnempfehlungen der GST erarbeitet. Um die Lohnempfehlungen zu bestimmen, stehen einerseits die Jahresteuerung (LIK) und andererseits der Lohnindex als quantitative Grössen zur Verfügung. Weiter ist die brancheninterne Entwicklung zu berücksichtigen. Gemäss GST-Statuten (Art.24 lit. f) genehmigt die Präsidentenkonferenz jeweils im Herbst die Lohnempfehlungen für das Folgejahr.