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Ukrainische Flüchtlinge mit Hunden oder Katzen

Menschen auf der Flucht aus der Ukraine bringen teilweise auch ihre Haustiere mit. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat eine aktuelle Information über die Einreisebedingungen publiziert.

Hunde und Katzen, die von ihren Besitzerinnen und Besitzern mitgeführt werden, dürfen in Ausnahmefällen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Die Ukraine ist ein Tollwut-Risikoland. Bei beabsichtigter Einreise in die Schweiz bittet das BLV die Tierhaltenden deshalb, das entsprechende Formular auf der BLV-Webseite auszufüllen und an petsukraine@STOP-SPAM.blv.admin.ch zu schicken.