Hunde und Katzen, die von ihren Besitzerinnen und Besitzern mitgeführt werden, dürfen in Ausnahmefällen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Die Ukraine ist ein Tollwut-Risikoland. Bei beabsichtigter Einreise in die Schweiz bittet das BLV die Tierhaltenden deshalb, das entsprechende Formular auf der BLV-Webseite auszufüllen und an petsukraine@ zu schicken. blv.admin.ch