Für die praktische Arbeit wird pro berufliche Grundbildung eine schweizweit durchführbare Variante gewählt. Die drei Varianten sind: 1) Praktische Prüfung im Betrieb oder 2) praktische Prüfung in einem Prüfungszentrum unter Einhaltung der Schutzmassnahmen oder 3) Beurteilung der während der Lehre erworbene Qualifikationen durch den Lehrbetrieb. Welche dieser drei Varianten für die praktischen Abschlussprüfungen bei den Tiermedizinischen Praxisassistentinnen zum Einsatz kommt, wird in den nächsten Tagen entschieden.
Die Verordnung über die Qualifikationsverfahren 2020 in der beruflichen Grundbildung tritt sofort in Kraft und gilt bis am 15. Oktober 2020.